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Österreichisches
Hotelreglement (Auszug)
Vertragsabschluss,
Anzahlung
1.
Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme
der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes
durch den Beherberger zustande.
2.
Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung
leistet.
3. Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten
vereinbarten Entgeltes verlangen.
Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
1.
Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag
des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung
einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch
einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate
vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen
des Vertragspartners sein.
2.
Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag
des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern
durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es
ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises
für drei Tage zu bezahlen.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen
Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den
Händen des Vertragspartners sein.
3.
Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung
nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber
zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der
Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge
Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder
was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume
erhalten hat. Erfahrungsgemäß werden in den meisten
Fällen die Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens
der Leistung 20 Prozent des Zimmerpreises sowie 30 Prozent
des Verpflegungspreises betragen.
Beendigung
der Beherbergung
1.
Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart,
so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig
ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte
Entgelt zu verlangen.
Dem Beherberger obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige
Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume,
den Umständen entsprechend, zu bemühen.
Die vollständige Ausgabe
der Österr. Hotelvertragsbedingungen finden Sie hier
als pdf. Datei
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